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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Niedermeyer, Birkensteige 1, 91448 Emskirchen (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Auftraggeber").

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für Leistungen des Auftragnehmers im Bereich Sanitär, Heizung und Klima gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist, wer bei Vertragsschluss in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Entgegenstehenden Bedingungen des Auftraggebers wird widersprochen; sie gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers.

2. Vertragsschluss

Angebote und Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch die Auftragserteilung des Auftraggebers und deren Annahme durch den Auftragnehmer – auch durch Beginn der Ausführung – zustande.

3. Leistungsumfang und Mitwirkung des Auftraggebers

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag bzw. dem zugrunde liegenden Angebot. Der Auftraggeber stellt den für die Ausführung erforderlichen Zugang sowie die notwendigen Anschlüsse (insbesondere Strom und Wasser) unentgeltlich zur Verfügung. Mehraufwand, der durch fehlende oder unzureichende Mitwirkung entsteht, kann gesondert berechnet werden.

4. Preise

Gegenüber Verbrauchern verstehen sich die Preise als Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern verstehen sich die Preise netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern kein Festpreis vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand (aufgewendete Arbeitszeit zum vereinbarten Stundensatz zuzüglich Material). Anfallende Anfahrtskosten werden gesondert ausgewiesen. Etwaige Zuschläge, insbesondere im Notdienst, werden dem Auftraggeber vor Ausführung mitgeteilt. Kostenvoranschläge sind unverbindlich; zeichnet sich eine wesentliche Überschreitung ab, wird der Auftraggeber vorab informiert.

5. Zuschläge für Notdienst-, Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit

Für Einsätze außerhalb der üblichen Geschäftszeiten sowie im Notdienst werden Zuschläge auf den Arbeitslohn erhoben. Für Arbeiten in der Nacht (20:00 bis 07:00 Uhr) sowie an Samstagen beträgt der Zuschlag jeweils 100 %. Für Arbeiten an Sonntagen sowie an gesetzlichen Feiertagen im Freistaat Bayern beträgt der Zuschlag 150 %. Die Zuschläge werden ausschließlich auf den Arbeitslohn berechnet, nicht auf Material- oder Anfahrtskosten. Treffen mehrere Zuschlagstatbestände zusammen (z. B. Nachtarbeit an einem Feiertag), erfolgt keine Kumulation; es gilt jeweils der höchste anwendbare Zuschlag. Erfolgt ein Notdiensteinsatz spontan und ohne vorheriges Angebot, werden dem Auftraggeber die anfallenden Zuschläge vor Beginn der Arbeiten in Textform mitgeteilt.

6. Materialbeschaffung

Beschafft der Auftragnehmer für die Ausführung des Auftrags Material, Ersatzteile oder sonstige Bauteile, ist im ausgewiesenen Materialpreis ein Beschaffungs- und Handling-Anteil enthalten. Dieser deckt den mit der Beschaffung verbundenen Aufwand ab, insbesondere die Auswahl geeigneter Produkte, die Besorgung und Abholung, die Lagerung, die Vorfinanzierung sowie die Abwicklung etwaiger Reklamations- und Gewährleistungsfälle gegenüber Lieferanten und Herstellern. Eine gesonderte Berechnung dieses Anteils neben dem ausgewiesenen Materialpreis erfolgt nicht.

7. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei größeren Aufträgen können Abschlagszahlungen nach Baufortschritt oder eine Anzahlung vereinbart werden. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen.

8. Termine und Fristen

Termin- und Fertigstellungsangaben sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen infolge höherer Gewalt, Lieferengpässen oder anderer vom Auftragnehmer nicht zu vertretender Umstände verlängern die Ausführungsfristen angemessen.

9. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Ist der Auftraggeber Unternehmer, hat er offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung bzw. Abnahme, schriftlich anzuzeigen. Im Gewährleistungsfall ist dem Auftragnehmer zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.

10. Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt.

11. Eigentumsvorbehalt

Geliefertes und eingebautes Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers, soweit dies rechtlich zulässig ist.

12. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus unserer Widerrufsbelehrung.

13. Streitbeilegung

Der Auftragnehmer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nicht bereit.

14. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.